Oosterend 12, Terschelling Oosterend, Friesland
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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Farms de Groede und Finistère

Inhalt

Definitionen

Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsabschluss und Buchung

Annullierung oder Änderung des Vertrages

Finanzielle Bestimmungen

Verpflichtungen des (Mit-)Urlaubers

(Nutzung der) Unterkunft

Einrichtungen (innerhalb oder außerhalb des Parks)

Reiseinformationen

Reklamationen

Reisepreis und Kosten

Haftung

Datenschutz

Geltendes Recht und zuständiges Gericht Sonstige Bestimmungen

Parkordnung

Regeln für Gruppen und/oder Sonderfälle

Definitionen

Ankunft: das Datum des Beginns des Zeitraums, für den der Vertrag zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer geschlossen wurde.

Unterkunft: alle Ferienunterkünfte zu Erholungszwecken (wie z. B. ein, Chalet, Bungalow, Wohnung, Studio, Ferienhaus).

Anbieter der Unterkunft: der Eigentümer und/oder der beauftragte Verwalter der zu vermietenden Unterkunft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über die Anmietung einer Unterkunft mit dem Beherbergungsbetrieb abgeschlossen werden.

Einrichtungen: alle Einrichtungen innerhalb oder außerhalb der Parks, die auf der Grundlage des Vertrages genutzt werden können.

Gäste: alle Personen, die unter den Begriff des Urlaubers und des Miteigentümers fallen und die Unterkünfte und/oder Einrichtungen der Parks nutzen, sowie die Besucher des Parks.

Mitbewohner: die Personen, die vom Urlauber zum Zeitpunkt der Buchung angemeldet werden und/oder zur Reisegruppe gehören.

Unternehmer: die Partei, mit der der Urlauber einen Vertrag abschließt.

Vertrag: der Vertrag über die Vermietung einer Unterkunft mit den dazu gehörenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Park: der Park, in dem sich eine Unterkunft befindet. Parkordnung: die Vorschriften, die der Beherbergungsbetrieb für den Park anwendet.

Urlauber: die (juristische) Person, die die Buchung vornimmt und den Vertrag abschließt. Reisepreis: der Mietpreis für die Unterkunft einschließlich eventueller Ermäßigungen und ausschließlich eventueller Zusatzkosten.

Schriftlich: per Brief oder E-Mail.

Website: die Website(s) des Unternehmers, über die der Vertrag abgeschlossen wird: www.vakantieterschelling.nl.

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Unternehmer und Urlauber über die Vermietung von Unterkünften. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages.

Ein Vertrag über die Vermietung einer Unterkunft kommt durch Angebot und Annahme zustande. Dieser Vertrag kann an der Rezeption des Parks oder durch Reservierung abgeschlossen werden. Ein Vertrag kann nur von einem Urlauber abgeschlossen werden, der mindestens 21 Jahre alt ist. Die Unterkunft kann sowohl online als auch telefonisch reserviert werden. Diese beiden Arten der Reservierung sind für beide Parteien verbindlich.

Online-Reservierung

Ein Vertrag kommt zustande, wenn:

1 . Der Urlauber erklärt sich mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden;

2 . Der Urlauber füllt alle Pflichtangaben aus, um die Reservierung online vornehmen zu können; und

3. Er schließt die Reservierung ab, indem er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schaltfläche "Abschließen" akzeptiert, und

4. Der Unternehmer hat die Reservierung dem Urlauber schriftlich bestätigt.

Jeder Eingang einer über die Website getätigten Reservierung wird dem Urlauber per E-Mail oder, eventuell auf Wunsch des Urlaubers, per Post bestätigt, was bedeutet, dass die Reservierung eingegangen ist und bearbeitet wurde. Dadurch wird die Reservierung für den Urlauber verbindlich. Wenn der Urlauber keine Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten hat, kann etwas mit der Buchung schief gelaufen sein und der Urlauber sollte sich mit dem Unternehmer in Verbindung setzen.

Reservierung per Telefon

Der Urlauber kann auch eine telefonische Reservierung vornehmen. Bei einer telefonischen Reservierung kommt ein Vertrag zustande, nachdem die Reservierung dem Urlauber per E-Mail bestätigt wurde.

 

 

Kostenübersicht

Nach Prüfung und Bearbeitung der über die Website oder per Telefon getätigten Reservierung erhält der Urlauber vom Unternehmer eine Reservierungsbestätigung per E-Mail (oder auf Wunsch des Urlaubers eventuell per Post). Wenn diese Reservierungsbestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Reservierung eingeht, muss sich der Urlauber mit dem Unternehmer in Verbindung setzen, vorher kann der Urlauber keinen Anspruch auf die Reservierung erheben. Etwaige Ungenauigkeiten in der Reservierungsbestätigung müssen dem Unternehmer innerhalb von 72 Stunden mitgeteilt werden.

Recht auf Rücktritt

Die vorgenommenen Reservierungen sind für den Urlauber unwiderruflich verbindlich. Es gilt ein Rücktrittsrecht (die so genannte Bedenkzeit) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Urlauber

- Der Erholungssuchende muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 21 Jahre alt sein.

- Der Erholungssuchende haftet für alle angemeldeten und ihn begleitenden Miterholungssuchenden sowie für alle Gäste, die den Erholungssuchenden im Park besuchen.

- Der gesamte Schriftverkehr wird über die Daten des Erholungssuchenden abgewickelt.

Stornierung oder Änderung des Vertrages

Stornierung durch den Urlauber

Es kann vorkommen, dass man den Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren muss. In diesem Fall muss der Urlauber oder sein Stellvertreter den Unternehmer informieren. Im Falle einer Stornierung muss der Urlauber eine Vergütung an den Unternehmer zahlen. Der Unternehmer wendet dabei die Recron-Bedingungen für Urlaubsaufenthalte an. Nach der Stornierung erhält der Urlauber vom Unternehmer eine Stornorechnung. In dieser Rechnung sind die Kosten der Stornierung aufgeführt. Neben den zu zahlenden Reservierungs- und eventuellen Vorzugskosten (und eventuellen Versicherungsprämien) schuldet der (Mit-)Urlauber dem Unternehmer die folgenden Beträge:

- 15% des Mietpreises, wenn Sie 3 Monate (93 Tage) oder mehr vor der geplanten Ankunft stornieren

- 50% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 3 und 2 Monaten (zwischen 92 und 63 Tagen) vor dem geplanten Anreisedatum stornieren

- 75% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 2 Monaten und 1 Monat (zwischen 62 und 32 Tagen) vor dem geplanten Anreisedatum stornieren

- 90% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 1 Monat (31 Tage) und dem Tag vor dem geplanten Anreisedatum stornieren

- 100% des Mietpreises, wenn Sie am geplanten Ankunftsdatum oder danach stornieren

Stornierung durch den Unternehmer

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Buchung zu stornieren. Zu den unvorhergesehenen Umständen und höherer Gewalt gehören:

- Dass die Unterkunft nicht mehr vermietbar ist (z. B. wegen Überschwemmung, Brand oder Verzug des Unterkunftsgebers).

- Dass die Unterkunft nicht mehr zur Verfügung steht (z.B.: durch plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Beherbergungsbetrieb, eine Doppelreservierung durch den Beherbergungsbetrieb). Der Unternehmer teilt dies dem Urlauber unverzüglich unter Angabe des Grundes telefonisch oder schriftlich mit. Er wird sich in diesem Fall bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum gleichen Reisepreis anzubieten. Kann kein geeignetes Ersatzangebot unterbreitet werden oder ist der Urlauber mit dem Ersatzangebot nicht einverstanden, so hat der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise zurückzuzahlen, ohne dass er dem Urlauber einen Schadenersatz schuldet.

Änderung

Wenn ein Urlauber einen Vertrag ändern möchte, ist dies bis zu 7 Tage vor der Ankunft möglich. Nach der Änderung darf die Buchung nicht billiger sein als die ursprüngliche Buchung. Für diese Änderungen können Änderungskosten anfallen.

Übertragung

Wenn die Buchung vollständig auf einen Dritten übertragen wird, muss der Urlauber dies dem Unternehmer schriftlich mitteilen. Bereits gezahlte Beträge gelten als von der übertragenden Partei gezahlt. Die übertragende und die übernehmende Partei haben dies untereinander zu regeln.

Finanzielle Bestimmungen

Zahlung

Nach Erhalt der Kostenaufstellung sind die folgenden Kosten zu zahlen: Innerhalb von 14 Tagen: 30% der Rechnung, der Restbetrag muss 8 Wochen vor Anreise beim Unternehmer eingegangen sein.

Wenn der Urlauber innerhalb von 8 Wochen vor der Ankunft bucht, muss die Gesamtrechnung sofort bezahlt werden.

Die Gesamtrechnung muss immer vor der Ankunft in voller Höhe bezahlt werden.

Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist

Wenn der Unternehmer die Zahlungen nicht rechtzeitig erhalten hat, ist er berechtigt, den Vertrag aufzulösen (zu stornieren).

Pflichten des (Mit-)Urlaubers

Der (Mit-)Urlauber und seine eventuellen Gäste sind verpflichtet, die Verpflichtungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen wird als zurechenbare Nichterfüllung des Vertrages angesehen, die den Urlauber zur Zahlung von Schadenersatz an den Unternehmer verpflichtet. Außerdem hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag aufzulösen.

(Nutzung) der Unterkunft

Zustand der Unterkunft und Art der Nutzung

Die Unterkunft wird dem (Mit-)Urlauber in gutem Zustand zur Verfügung gestellt. Wenn der (Mit-)Urlauber der Meinung ist, dass dies nicht der Fall ist, muss er dies dem Vermieter innerhalb einer Stunde mitteilen. Der Urlauber ist verpflichtet, die Unterkunft und ihr Inventar mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Bei der Abreise hat der Urlauber das Mietobjekt in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Schäden, die der Urlauber oder ein anderer Urlauber an der Unterkunft verursacht hat, muss der Urlauber vor seiner Abreise an der Rezeption des Parks melden und sofort bezahlen. Wird die Unterkunft nicht entsprechend den Parkrichtlinien zurückgelassen oder beschädigt, ist der Unternehmer berechtigt, den Schaden in Rechnung zu stellen. Die Unterkunft darf vom Mieter nur zu Erholungszwecken genutzt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Als Erholungszwecke gilt in jedem Fall nicht die Nutzung der Unterkunft durch den Mieter während des Zeitraums, in dem einer oder mehrere Nutzer dieser Unterkunft(en) einer Arbeit nachgehen, unabhängig davon, ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit handelt und unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer Beschäftigung oder außerhalb einer Beschäftigung stattfindet. Eine dauerhafte Belegung ist nicht zulässig.

Maximal zulässige Personen

Die Nutzung der reservierten Unterkunft durch mehr als die auf der Website angegebene zulässige Höchstzahl von Personen (einschließlich Kindern und Babys) ist nicht gestattet. In diesem Fall kann der Unternehmer dem (Mit-)Urlauber die Nutzung der Unterkunft verweigern. Der Urlauber hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Unternehmers Besucher zu empfangen oder sie übernachten zu lassen.

Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt.

Reisepreis und Kosten

- Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.

- Der Unternehmer behält sich das Recht vor, den Reisepreis zu ändern, wenn Erhöhungen von staatlichen Abgaben oder Steuern Anlass dazu geben.

- Etwaige Ermäßigungen gelten nicht für bestehende/frühere Reservierungen.

Haftung

- Der Unternehmer und der Beherbergungsbetrieb haften nicht für Verlust und/oder Diebstahl (einschließlich Geld), Sachschäden, Schäden oder Verletzungen, die dem (Mit-)Urlauber aus irgendeinem Grund entstehen.

- Die Nutzung der Unterkunft und aller Einrichtungen und Dienstleistungen des Parks erfolgt auf eigene Gefahr des (Mit-)Urlaubers.

- Der Unternehmer haftet nicht für unvorhergesehene (Bau-)Arbeiten in der Nähe der gebuchten Unterkunft, für Arbeiten an Zufahrtswegen und/oder Hauptverkehrsstraßen, für Lärmbelästigungen, die beispielsweise durch Nachbarn, Kirchenglocken, Feuerwerkskörper, Autos, Züge oder landwirtschaftliche Maschinen verursacht werden, für Belästigungen durch Ungeziefer und Umweltprobleme in der Umgebung des Parks und/oder der Unterkunft.

- Es wird davon ausgegangen, dass der (Mit-)Urlauber die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennt. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen eines Verstoßes des (Mit-)Urlaubers gegen diese Vorschriften.

Haftung des Urlaubers

Der Urlauber haftet für den Schaden, der während des Aufenthalts an der Unterkunft, ihrer Einrichtung und allen zur gebuchten Unterkunft gehörenden Gegenständen entsteht, unabhängig davon, von wem der Schaden verursacht wurde. Die Regulierung dieses Schadens muss in erster Instanz zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Urlauber erfolgen.

Datenschutz

Ein Verweis auf die Datenschutzerklärung des Unternehmers ist auf der Website zu finden.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

- Auf die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge findet niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt. Streitigkeiten können einem Streitschlichtungsausschuss oder einem niederländischen Gericht vorgelegt werden. Wir richten uns nach den Recron-Bedingungen für Ferienunterkünfte.

Andere Bestimmungen

Der Urlauber ist für die Angabe korrekter Kontaktdaten verantwortlich und muss dem Unternehmer jede Änderung seiner Kontaktdaten mitteilen.

Ankunft und Abreise

In der Buchungsbestätigung ist die Zeit angegeben, ab der die Unterkunft zur Verfügung steht.

Besucher

Besucher sind herzlich willkommen und sollten sich bei ihrer Ankunft beim Vermieter melden. Es wird erwartet, dass sie den Park vor 23 Uhr verlassen. Abweichungen hiervon sind nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich. Wenn Besucher über Nacht bleiben möchten, sollten sie sich beim Vermieter melden. Sie werden dann als Untermieter registriert. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Übernachtungsgäste abzulehnen. Die Besucher müssen sich an die in der Parkordnung festgelegten Regeln halten. Die Gäste des Urlaubers müssen die gleichen Bedingungen und Regeln einhalten wie der Urlauber. Der Urlauber muss sich vergewissern, dass seine Gäste die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Parkordnung festgelegten Regeln kennen.

Nutzung der Unterkünfte

Die Unterkünfte verfügen jeweils über eine persönliche Einrichtung. Es ist nicht gestattet, Möbel, die in die Unterkunft gehören, nach draußen zu bringen. (Garten-)Möbel dürfen nicht in eine andere Unterkunft mitgenommen werden. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre unmittelbare Umgebung in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Abfälle sind stets in den dafür vorgesehenen Behältern oder Abfallbehältern zu deponieren. Es ist nicht gestattet, Partyzelte in der Nähe oder auf der Unterkunft aufzustellen.

Hygiene und Instandhaltung

Aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Ungeziefer ist es strengstens untersagt, Lebensmittel im Park zu hinterlassen. Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen (getrennten) Behältern entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, Abfälle neben den Containern oder an anderer Stelle im Park zu deponieren. Die Abfälle müssen in geschlossenen Plastiksäcken verpackt werden. Es ist nicht erlaubt, Grünabfälle (Schnitt- und Mähabfälle) in die Container zu werfen. Es ist verboten, Blumen zu pflücken, lose Äste oder Sträucher auszureißen oder Nägel in Bäume zu schlagen. Auch das Graben von Löchern und das Beschädigen von öffentlichem Grün ist nicht erlaubt. Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt.

Benutzung und Rückgabe von Schlüsseln

Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Bei der Abreise müssen alle Schlüssel, die die Gäste für ihre Unterkunft erhalten haben, zurückgegeben werden.

(Nacht)ruhe und Belästigung

Die Gäste sind verpflichtet, sich korrekt zu verhalten und alles zu unterlassen, was den Vermieter oder andere Gäste beleidigen oder belästigen könnte. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens muss die Nachtruhe eingehalten werden. Die Gäste müssen diese Nachtruhe strikt einhalten. Dies bedeutet, dass laute Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm verboten sind. Auch motorisierte Fahrzeuge dürfen in dieser Zeit nicht benutzt werden. Die Verwendung von Musikträgern, Musikinstrumenten und anderen Gegenständen, die eine Lärmbelästigung verursachen (können), ist nicht gestattet. Mit dem Eingang einer Beschwerde eines anderen Gastes ist die Belästigung im Prinzip festgestellt.

Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, ab 08.00 Uhr (Reinigungs-)Arbeiten rund um die Unterkunft auszuführen. Dringende Störungen, die gemeldet wurden, werden so schnell wie möglich behoben. Der Unternehmer hat jederzeit das Recht, das Mietobjekt zu Kontrollzwecken zu betreten und/oder Wartungsarbeiten durchzuführen (oder durchführen zu lassen), ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Der Unternehmer hat auch das Recht, Gebäude und Anlagen für Instandhaltungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb zu setzen, ohne dass der Gast Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Der Unternehmer hat einen solchen Besuch rechtzeitig anzukündigen. In dringenden Fällen kann der Unternehmer von einer solchen Ankündigung absehen.

Auf dem Gelände des Beherbergungsbetriebs ist offenes Feuer strengstens verboten. Im Zusammenhang mit der Brandgefahr ist es verboten, Kerzen in Abwesenheit brennen zu lassen, brennende Zigarren, Zigaretten und Streichhölzer wegzuwerfen. Ebenso ist das Vorhandensein von brennbaren und/oder explosiven Stoffen verboten. Die Benutzung eines Grills ist erlaubt, sofern dies an einem sicheren Ort und auf einer gepflasterten Fläche geschieht. Ein Eimer mit etwa 10 Litern Wasser sollte für Notfälle in unmittelbarer Nähe des Grills aufbewahrt werden. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen (z.B. bei extremer Trockenheit) die Benutzung eines Grills zu untersagen. Einweggrills dürfen wegen der Brandgefahr erst nach dem Löschen und Abkühlen in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.

Verlorenes/gefundenes Eigentum

Fundsachen können bei den Vermietern abgegeben werden. Auf Wunsch des Gastes, der möglicherweise bereits abgereist ist, kann ihm der gefundene Gegenstand auf seine Kosten und sein Risiko zurückgegeben werden. Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden am Fundgegenstand. Meldet sich der Eigentümer einer Fundsache nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Fundsache, so wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer auf den Besitz der Fundsache verzichtet hat.

Entfernung aus den Räumlichkeiten/Zutrittsverweigerung.

Alle Gäste sind verpflichtet, sich strikt an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung festgelegten Vorschriften und Regeln zu halten und den Anweisungen des Personals des Unternehmers und/oder eines in irgendeiner Form anwesenden Sicherheitsdienstes strikt Folge zu leisten. Dies gilt auch für die Regeln zur Nutzung der Einrichtungen. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals ist der Unternehmer berechtigt, den Gast aus dem Park zu verweisen, wobei der weitere Zugang zum Park verweigert wird, ohne dass der Urlauber Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung und/oder Ermäßigung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, Schadenersatz für den durch den Verstoß entstandenen Schaden zu verlangen. Im Allgemeinen wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Unternehmers davon abgesehen werden, und der Gast wird sofort des Platzes verwiesen und der Zugang zum Park verweigert. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, im Falle einer (ersten) Verwarnung vom Urlauber eine Kaution zu verlangen. Wird diese Kaution nicht unverzüglich gezahlt, ist der Unternehmer berechtigt, den verwarnten Gast aus dem Park zu entfernen (oder entfernen zu lassen) und ihm den Zugang zum Park zu verweigern. Bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darin enthaltenen Regeln sowie bei Verstößen gegen die in der Parkordnung genannten Verbote und bei Nichtbefolgung der Anweisungen des (Sicherheits-)Personals ist der Unternehmer berechtigt, den Gast aus dem Park zu verweisen, wobei ihm der weitere Zutritt zum Park verwehrt wird, ohne dass der Urlauber Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder Minderung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, eine Entschädigung für den durch den Verstoß entstandenen Schaden, gleich welcher Art, und dessen Begleichung zu fordern. Der Unternehmer hat das Recht, den oben genannten Schaden mit der geleisteten (zusätzlichen) Kaution zu verrechnen oder den Schaden vom Urlauber zurückzufordern.

Regelungsgruppen und/oder Sonderfälle

Allgemein

Gruppen sind nicht erlaubt. Wir vermieten nur an Familien.

Wenn bei der Ankunft oder während des Aufenthalts festgestellt wird, dass es sich um allein reisende Jugendliche handelt (Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne ihre Eltern und/oder Erziehungsberechtigten oder andere Begleitpersonen, die mindestens 21 Jahre alt sind, reisen), während die Buchung von einem Dritten, der mindestens 21 Jahre alt ist, vorgenommen wurde, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne Rückerstattung des Reisepreises.